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Fachartikel zum Thema Übertragung - Steuerrecht
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude
Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet allerdings aus, wenn ein Grundstück mit einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird (BFH, Urteil vom 11.12.2014 – I R 30/14). Der BFH präzisiert in seinem, Urteil, dass für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen ist.
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